Aktuelle Entwicklung der Bruttoleistung pro Person nach Wohnkanton und Kostengruppe (Abrechnungsjahr). 4 Aktualisierungen pro Jahr. Zeitreihen nach Kostengruppe, Altersklasse und Kanton ab 1997 (Abrechnungsjahr und Behandlungsjahr).
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Aktueller Datenstand: 2. Quartal 2023
Hinweis : Die Datengrundlage für das Monitoring hat einen gesamtschweizerischen Abdeckungsgrad von etwa 100% aller Versicherten. Damit stehen genügend Angaben zur Verfügung, um die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung abzubilden.
Die Gesundheitskosten stiegen im zweiten Quartal 2023 um 4,2 % im Jahresvergleich, womit die im ersten Jahresquartal festgestellte Beschleunigung weitergeht. Diese Wachstumsrate liegt im oberen Bandbreitenbereich der letzten Beobachtungen.
Überblick über die Wachstumsraten der letzten Quartale im Jahresvergleich:
2. Quartal 2023 : 4,2%
1. Quartal 2023 : 3,3%
4. Quartal 2022 : 2,6%
3. Quartal 2022 : 3,1%
2. Quartal 2022 : 4,7%
In Bezug auf das Quartalswachstum (2. Quart. 2023 im Vergleich zum 2. Quart. 2022) betrug der Kostenanstieg 5,9 %. Zu den Bereichen, die am stärksten dazu beigetragen haben, gehören in der Reihenfolge ihrer Relevanz die ambulanten Behandlungen in den Spitälern (6,0 %), die Spitalaufenthalte (6,0 %), die in Apotheken verkauften Medikamente (6,3 %) und die von Ärztinnen und Ärzten selbstdispensierten Medikamente (5,4 %).
Die Kostengruppe «Übrige» (49,9 %) verzeichnet ein sehr markantes Wachstum, aber dies ist hauptsächlich auf eine neu erfolgte Kostenverschiebung in diese Gruppe zurückzuführen. Die entsprechenden Kosten stammen von den psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die vorher in der Kostengruppe «Ärzte Behandlungen (ohne Labor)» erfasst waren. Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben seit dem 1. Juli 2022 die Möglichkeit, ihre Tätigkeit selbstständig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auszuüben (siehe Medienmitteilung). Durch die Kostenverschiebung geht das bedeutende Wachstum dieser Kostengruppe mit einer Kostendämpfung bei den Praxisärztinnen und Praxisärzten einher, wo die Kostenentwicklung fast stabil ist (0,2 %).
Zur Kostengruppe «Übrige» kommen auch die Dienstleistungen der Podologinnen und Podologen hinzu, die seit Januar 2022 neu von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden (weitere informationen). Diese Leistungen tragen ebenfalls zum starken Wachstum dieser Kostengruppe bei.
Der in der Kostengruppe «Laboratorien» verzeichnete Rückgang (-9,7 %) ist die Folge der linearen Tarifsenkung für Laboranalysen um 10 %, die am 1. August 2022 in Kraft getreten ist (siehe Medienmitteilung).
x-Achse: Quartale
y-Achse: Franken (Säulen) und Veränderung in % (Linie)
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Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
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