Aktuelle Entwicklung der Bruttoleistung pro Person nach Wohnkanton und Kostengruppe (Abrechnungsjahr). 4 Aktualisierungen pro Jahr. Zeitreihen nach Kostengruppe, Altersklasse und Kanton ab 1997 (Abrechnungsjahr und Behandlungsjahr).
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Aktueller Datenstand: 3. Quartal 2023
Hinweis : Die Datengrundlage für das Monitoring hat einen gesamtschweizerischen Abdeckungsgrad von etwa 100% aller Versicherten. Damit stehen genügend Angaben zur Verfügung, um die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung abzubilden.
Die Gesundheitskosten im dritten Quartal 2023 stiegen um 4,8% im Jahresvergleich und setzten damit die Beschleunigung fort, die in der ersten Hälfte des Jahres festgestellt wurde.
Bezogen auf das Quartalswachstum (drittes Quartal 2023 im Vergleich zum dritten Quartal 2022) belief sich der Kostenanstieg auf 3,8%, was auf eine Abschwächung des Wachstums hindeutet. Zu den wichtigsten Faktoren, die dazu beigetragen haben, gehören in der Reihenfolge ihrer Bedeutung die ambulanten Behandlungen in Krankenhäusern (4,8%), die Krankenhausaufenthalte (2,8%), die von Ärztinnen und Ärzten selbstdispensierten Medikamenten (3,0%), die Physiotherapeuten (6,3%) und die Leistungen der häuslichen Pflege und Hilfe (Spitex, 6,8%).
Der Beitrag der "Übrige Leistungen" (41,8%) zeichnet sich durch ein sehr deutliches Wachstum aus, doch handelt es sich dabei hauptsächlich um eine Verschiebung von Kosten, die neu in dieser Kategorie erfasst werden. Sie stammen von Psychologen-Psychotherapeuten, die zuvor unter der Rubrik "Ärzte (ambulant) ohne Labor" erfasst wurden. Die psychologischen Psychotherapeuten haben nämlich seit dem 1. Juli 2022 die Möglichkeit selbstständig zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu praktizieren. (siehe Pressemitteilung). Der Beitrag dieser Kategorie wächst daher beträchtlich, aber dies führt zu einer Mässigung des Kostenbeitrags der Ärzte. Dieser Beitrag blieb in den ersten drei Quartalen nahezu unverändert (-0,4%). Seit Anfang des Jahres haben psychologische Psychotherapeuten Leistungen im Wert von rund 400 Millionen CHF zu Lasten der Krankenversicherung abgerechnet.
In diese Rubrik "Übrige Leistungen" fallen auch die Dienstleistungen von Podologen, die seit Januar 2022 neu von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden. (siehe Zusatzinformationen). Diese Leistungen (rund 6 Millionen CHF seit Januar 2023) tragen ebenfalls zum starken Wachstum dieser Kostengruppe bei.
x-Achse: Quartale
y-Achse: Franken (Säulen) und Veränderung in % (Linie)
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Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
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