Jede in der Schweiz beschäftigte Person ist obligatorisch nach UVG gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Sofern sie für mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, ist sie auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.
In der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmende sind obligatorisch gegen Unfälle versichert. Dazu gehören auch:
- Heimarbeitende
- Auszubildende
- Praktikantinnen und Praktikanten
- Volontärinnen und Volontäre
- Personen, die in Lehr- und Invalidenwerkstätten tätig sind
- Hausangestellte
- Reinigungskräfte in Privathaushalten
Grundsätzlich sind auch Arbeitslose obligatorisch gegen Unfälle versichert.
Wer ist nicht obligatorisch versichert?
Nicht versichert sind nicht-erwerbstätige Personen wie:
- Hausfrauen und -männer
- Kinder
- Studierende
- Rentnerinnen und Rentner
Diese Personen müssen sich im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung gegen Unfälle versichern.
Letzte Änderung 23.04.2020
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 21 11