Das Bundesamt für Gesundheit beaufsichtigt die rechtskonforme Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung und übt die Oberaufsicht über die Suva aus.
Das Bundesamt für Gesundheit beaufsichtigt die rechtskonforme Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) bei allen dazu zugelassenen Versicherern (private UVG-Versicherer, Suva, Krankenkassen und öffentliche Unfallversicherungskassen). Zusätzlich übt es im Auftrag des Bundesrates die Oberaufsicht über die Suva aus. Es ist weiter für die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen zur Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung zuständig.
Letzte Änderung 04.06.2020
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
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3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 21 11