Aufsicht über die Unfallversicherung

Das Bundesamt für Gesundheit beaufsichtigt die rechtskonforme Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung und übt die Oberaufsicht über die Suva aus. 

Das Bundesamt für Gesundheit beaufsichtigt die rechtskonforme Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) bei allen dazu zugelassenen Versicherern (private UVG-Versicherer, Suva, Krankenkassen und öffentliche Unfallversicherungskassen). Zusätzlich übt es im Auftrag des Bundesrates die Oberaufsicht über die Suva aus. Es ist weiter für die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen zur Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung zuständig.

Betriebsrechnung der Unfallversicherer

Hier finden Sie das aktuelle Formular zur UVG-Betriebsrechnung sowie Erläuterungen dazu. Die UVG-Betriebsrechnungen sind dem BAG jeweils bis zum 30. Juni des nachfolgenden Jahres einzureichen.

Tarife in der Unfallversicherung

Hier finden Sie das aktuelle Formular zur Einreichung der Nettoprämiensätze Ihres UVG-Tarifs 201x auf Ebene der Risikonummern und Suffixe.

Unfallversicherung: Schäden beim Vorversicherer

Hier finden Sie das aktuelle Auskunftsformular über Schäden beim Vorversicherer gemäss Art. 103 der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV).

Typenvertrag UVG

Hier finden Sie die Vorlage zum Typenvertrag gemäss Artikel 59a Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG).

Weiterführende Themen

Tätigkeitsberichte über die Aufsicht der sozialen Kranken- und Unfallversicherung

Tätigkeitsberichte über die Aufsicht der sozialen Kranken- und Unfallversicherung ab 2016

Letzte Änderung 04.06.2020

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 21 11
E-Mail

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