Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) stimmt die einzelnen Durchführungsbereiche der Durchführungsorgane der Arbeitssicherheit aufeinander ab, soweit der Bundesrat dazu keine Bestimmungen erlassen hat.
Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) stimmt die einzelnen Durchführungsbereiche der Durchführungsorgane der Arbeitssicherheit aufeinander ab, soweit der Bundesrat dazu keine Bestimmungen erlassen hat. Sie sorgt zudem dafür, dass Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten in den Betrieben einheitlich angewendet werden. Die EKAS kann dem Bundesrat Anregungen zum Erlass von Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten unterbreiten. Ferner kann sie die Suva ermächtigen, mit geeigneten Organisationen Verträge abzuschliessen. Diese Verträge betreffen besondere Durchführungsaufgaben auf dem Gebiet der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten.
Letzte Änderung 19.06.2020
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 21 11