Bei der Unfallverhütung wird zwischen der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) sowie der Verhütung von Nichtberufsunfällen (in Freizeit, Haushalt und Strassenverkehr) unterschieden.
Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten
Die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten, also die Arbeitssicherheit, liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Die Arbeitnehmenden wirken aber selbst dabei mit. So sind sie verpflichtet, insbesondere die Weisungen des Arbeitgebers betreffend die Arbeitssicherheit zu befolgen und die persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu benützen.
Verhütung von Nichtberufsunfällen
Die Verhütung von Nichtberufsunfällen wird von der Suva und den anderen Unfallversicherern gefördert. Sie betreiben zusammen die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu). Die bfu trägt mit Aufklärung und Sicherheitskampagnen zur Verhütung von Nichtberufsunfällen im Bereich Freizeit, Haushalt und Strassenverkehr bei und koordiniert gleichartige Bestrebungen.
Letzte Änderung 16.06.2020
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