Änderung des UVG: Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (Stiftung EFA)

Der Finanzbedarf der Stiftung EFA ist auf lange Sicht nicht sichergestellt. Mit der Einführung des neuen Artikels 67b des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Suva der Stiftung EFA finanzielle Unterstützung zukommen lassen kann. Eine allfällige Finanzierung erfolgt ausschliesslich durch Ertragsüberschüsse aus der Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten.
Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine solche Unterstützung erfolgt, obliegt dem Suva-Rat.

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur dieser UVG-Änderung am 22. November 2023 eröffnet. Sie dauert bis zum 8. März 2024. Die Vernehmlassung wird elektronisch durchgeführt. Die Vernehmlassungsunterlagen können unter folgendem Link abgerufen werden: Laufende Vernehmlassungen (admin.ch).

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Letzte Änderung 20.11.2023

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