Am 2. März 2022 lehnten es die eidgenössischen Räte ab, die Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» abzuschreiben. Infolgedessen ist die Verwaltung derzeit damit beauftragt, das UVG und gegebenenfalls andere einschlägige Bestimmungen anzupassen. Es soll garantiert werden, dass Taggelder auch in Fällen bezahlt werden, in denen die Erwerbsunfähigkeit durch Rückfälle oder Spätfolgen einer Verletzung begründet ist, welche die versicherte Person als Jugendliche oder Jugendlicher erlitten hat. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen.
Letzte Änderung 29.03.2023
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