VVO 2010 (Verordnungs- und Vollzugsoptimierung 2010)

Das UVG und das ArG regeln identische Sachverhalte unter dem jeweiligen Schutzaspekt parallel und teils überlappend. Mit der Änderung der VUV sowie der ArGV 3 soll der Vollzug optimiert werden. 

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind heute in zwei Gesetzen geregelt. Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) regelt die Arbeitssicherheit (Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten). Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (ArG) enthält die Vorschriften über den allgemeinen Gesundheitsschutz. Beide Gesetzgebungen regeln identische Sachverhalte unter dem jeweiligen Schutzaspekt parallel und teils überlappend. Mit der Änderung der VUV sowie der ArGV 3 wird der Vollzug optimiert.

Aufgrund von Analysen und Erhebungen bei den Durchführungsorganen wurde einerseits die VUV betreffend Zuständigkeiten (Art. 49 VUV) materiell bereinigt und andererseits wurden Doppelspurigkeiten in der VUV und der ArGV 3 redaktionell (d.h. formell) bereinigt. Die Verordnungsanpassungen sind seit dem 1. Oktober 2015 in Kraft.

Letzte Änderung 21.01.2021

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