Die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) wurde mit spezifischen Bestimmungen für Flüssiggasanlagen ergänzt.
Mit einem neuen Artikel 32c wurde eine spezifische Regelung geschaffen, welche auch die Erstellung, die Instandhaltung und die Kontrolle der Anlagen erfasst. Zudem konnten die verordnungsmässigen Grundlagen geschaffen werden, um die bestehenden verschiedenen Flüssiggas-Richtlinien in einer einzigen neuen Richtlinie zusammenzufassen. Der neue Artikel 32c VUV ist seit dem 1. April 2017 in Kraft.
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Letzte Änderung 21.01.2021
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