Aktualisierung der Regeln zum Arbeitnehmerschutz auf den Baustellen

Der Bundesrat hat am 18. Juni 2021 die neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) beschlossen. Bei der Totalrevision wurden die technische Entwicklung und die Verhältnisse der heutigen Arbeitswelt berücksichtigt. Zudem wurde eine Vereinheitlichung der Absturzhöhe, ab welcher Sicherungsmassnahmen getroffen werden müssen, vorgenommen, um den Arbeitnehmerschutz zu stärken und Rechtssicherheit zu schaffen.

Die neue Bauenarbeitenverordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Dokumente

832.311.141 Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeiten-verordnung, BauAV) (PDF, 261 kB, 18.06.2021)Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in der Amtlichen Sammlung (AS) veröffentlicht wird.

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Letzte Änderung 20.01.2022

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