Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Anpassung von Anhang 1 (Liste der Berufskrankheiten)

Die Liste der Berufskrankheiten gemäss Anhang 1 der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) wurde angepasst.

Die Liste der Berufskrankheiten gemäss Anhang 1 der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) wurde am 21. Februar 2018 an die neuen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse zu den schädigenden Stoffen und mechanischen Einflüssen auf die Gesundheit angepasst. Die Änderung ist seit dem 1. April 2018 in Kraft.

Letzte Änderung 21.01.2021

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