Änderung der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)

Mit der Revision von Artikel 11d VUV werden auch Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung ASGS als Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit anerkannt.  

Mit einer Anpassung von Artikel 11d VUV können die Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung ASGS (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in Zukunft auch nach Artikel 11a VUV von den Betrieben als Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit beigezogen werden. Als Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit galten bisher nur Absolventinnen und Absolventen von durch das BAG anerkannten Weiterbildungskursen nach Eignungsverordnung. Die Änderung von Artikel 11d VUV ist am 1. Mai 2018 in Kraft getreten.

Letzte Änderung 21.01.2021

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Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
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