Unfallversicherung: Prämien

Der Arbeitgeber bezahlt die Prämie für Berufsunfälle, der Arbeitnehmer diejenige für Nichtberufsunfälle. Die Prämien sind unterschiedlich hoch, je nach Einkommen und Art des Betriebes. 

Wer bezahlt die Versicherungsprämien?

Die Prämien für die Versicherung der Berufsunfälle und -krankheiten tragen die Arbeitgebenden. Die Prämien für die Versicherung der Nichtberufsunfälle gehen grundsätzlich zu Lasten der Arbeitnehmenden. Der Arbeitgeber schuldet den gesamten Prämienbetrag, wobei er den Anteil der Arbeitnehmenden von deren Lohn abzieht.

Es wird eine Vorausprämie festgelegt, die vom Arbeitgeber bezahlt wird. Auf der Basis der jährlichen Lohnabrechnung wird dann die definitive Prämienberechnung für das zurückgelegte Jahr erstellt. Auf dieser Grundlage wird dann gleichzeitig die neue Vorausprämie für das folgende Jahr berechnet.

Wie hoch sind die Versicherungsprämien?

Die Prämien werden in Promille des prämienpflichtigen Verdienstes* festgesetzt. Sie bestehen aus einer dem Risiko entsprechenden Nettoprämie und verschiedenen Zuschlägen. Für die Bemessung der Prämie werden die Betriebe nach ihrer Art und ihren Verhältnissen in Klassen und Stufen des Prämientarifs eingeteilt. Die Einteilung erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung der Unfallgefahr und des Stands der Unfallverhütung.

Weitere Angaben zu den Prämiensätzen können der Übersicht «Schweizerische Sozialversicherung – synoptische Tabelle der anwendbaren Beitrags- und Prämiensätze» (siehe unter «Links») entnommen werden.

(*)
Der prämienpflichtige Verdienst entspricht im Wesentlichen dem Verdienst, der für die Bemessung der Geldleistungen massgeblich ist. Einkommensanteile, die über dem Höchstbetrag des versicherten Verdienstes von aktuell CHF 148 200.– liegen, werden nicht berücksichtigt.

Letzte Änderung 04.06.2020

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Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
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3003 Bern
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Tel. +41 58 462 21 11
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