Elektronischer Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern in den EU-Staaten
Rechtliche Grundlagen von EESSI
Für die EU-Länder gelten seit dem 1. Mai 2010 die neuen Gemeinschaftsverordnungen Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit. Seit dem 1. April 2012 wendet die Schweiz diese Verordnungen im Rahmen des Anhangs II des Personenfreizügigkeitsabkommens an, seit dem 1. Januar 2016 im Rahmen der Beziehungen mit den EFTA-Mitgliedern.
Gemäss diesen Verordnungen müssen die Papierformulare durch ein elektronisches Datenaustauschsystem zwischen den Sozialversicherungsträgern ersetzt werden, das sogenannte Electronic Exchange of Social Security Information (EESSI). Diese neue Kommunikationsart ist eine grosse Chance für die Modernisierung des Datenaustausches, setzt aber gewisse grundlegende Neuerungen bei der Informationsverarbeitung voraus.
Letzte Änderung 20.01.2022
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