Zwischen der Schweiz und 44 Staaten bestehen zwischenstaatliche Regelungen über soziale Sicherheit. Die Schweiz hat zudem verschiedene Übereinkommen ratifiziert, die von internationalen Organisationen zu bestimmten Aspekten des sozialen Schutzes erarbeitet worden sind.
Hauptsächliche Ziele dieser Abkommen sind: Die Staatsangehörigen der Vertragsparteien sollen gleich behandelt werden, die Gesetzgebung für diese Fälle soll bestimmt werden und festgelegt werden, wer welche Zahlungen im Ausland übernimmt. Dabei unterscheidet man zwischen Abkommen, welche die Schweiz gleichzeitig mit mehreren Staaten verbinden, und solchen über soziale Sicherheit mit jeweils einem Partnerstaat.
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Die Liste der Verbindungsstellen wird vom BSV regelmässig aktualisiert und ist unter folgendem Link abrufbar:
Letzte Änderung 23.04.2020
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