Berufsmilitärs, die in den Ruhestand gehen, können auf freiwilliger Basis bei der Militärversicherung bleiben. Die Leistungen bewegen sich in derselben Grössenordnung wie in der sozialen Krankenversicherung.
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
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3003
Bern
Schweiz
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