Die Militärversicherung deckt die gesamte Zeit ab, in der die versicherte Person Dienst leistet.
Die Militärversicherung deckt auch die Wochenenden zwischen zwei Dienstwochen oder Kurzurlaube während des Dienstes ab. Die Deckung gilt auch für den Weg zum und vom Dienst. Die Kranken- oder Unfallversicherung kommt hier nicht zum Tragen.
Sobald ein Versicherungsfall anerkannt ist, übernimmt ihn die Militärversicherung unbefristet bis zur Heilung der versicherten Person. Die Versicherung trägt auch Spätfolgen und Rückfälle aus versicherten Gesundheitsschäden.
Letzte Änderung 29.05.2020
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
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