Bei der Militärversicherung gibt es zwei Arten von Versicherten:
Personen, die punktuell Dienst leisten, und Berufsmilitärs, die für die gesamte Dauer ihrer beruflichen Verpflichtung versichert sind.
Die Liste der versicherten Personen befindet sich in Art. 1a MVG.
Bei der Militärversicherung sind folgende Personen gegen Krankheit und Unfall versichert:
- Miliz- und Berufsmilitärs im Dienst und im Ruhestand
- Personen im Zivilschutzdienst
- Personen im Zivildienst
- Wer bei friedenserhaltenden Aktionen und Guten Diensten des Bundes mitwirkt
- Mitglieder des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe
Letzte Änderung 29.05.2020
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 21 11