Die Zusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) mit den allgemeinen Vertragsbedingungen. Sie sind freiwillig und es besteht keine Aufnahmepflicht.
Für Fragen zu den Zusatzversicherungen kontaktiert die versicherte Person direkt ihren Krankenversicherer. Bei rechtlichen Fragen ist die Aufsichtsbehörde der Privatversicherer zuständig:
Finanzmarktaufsicht (FINMA), Laupenstrasse 27, 3003 Bern, Tel. Hotline für Privatpersonen: Montag – Freitag 8-12 Uhr 031 327 98 88, info@finma.ch
Letzte Änderung 25.07.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 21 11