Versicherte, die Militär- oder Zivildienst leisten, können für die Dauer des Dienstes die obligatorische Krankenversicherung sistieren lassen.
Haben Sie spezifische Fragen zu Ihrer persönlichen Situation? In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die für den Militär- oder Zivildienst zuständigen kantonalen Behörden.
Wer während mehr als 60 aufeinander folgenden Tagen Dienst in der Armee, im Zivildienst oder im Zivilschutz leistet, kann die Krankenversicherung in diesem Zeitraum sistieren lassen. Denn die Militärversicherung deckt das Krankheits- und Unfallrisiko für die Dauer des Dienstes. Die für den betreffenden Dienst zuständigen Behörden informieren die Betroffenen über das Verfahren. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an diese Stellen.
Letzte Änderung 27.06.2024