Versicherte, die Militär- oder Zivildienst leisten, können für die Dauer des Dienstes die obligatorische Krankenversicherung sistieren lassen.
Wer während mehr als 60 aufeinander folgenden Tagen Dienst in der Armee, im Zivildienst oder im Zivilschutz leistet, kann die Krankenversicherung in diesem Zeitraum sistieren lassen. Denn die Militärversicherung deckt das Krankheits- und Unfallrisiko für die Dauer des Dienstes. Die für den betreffenden Dienst zuständigen Behörden informieren die Betroffenen über das Verfahren. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an diese Stellen.
Letzte Änderung 05.05.2020
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Sektion Governance Aufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 21 11