Krankenversicherung: Versicherte, die Militär- oder Zivildienst leisten

Versicherte, die Militär- oder Zivildienst leisten, können für die Dauer des Dienstes die obligatorische Krankenversicherung sistieren lassen. 

Wer während mehr als 60 aufeinander folgenden Tagen Dienst in der Armee, im Zivildienst oder im Zivilschutz leistet, kann die Krankenversicherung in diesem Zeitraum sistieren lassen. Denn die Militärversicherung deckt das Krankheits- und Unfallrisiko für die Dauer des Dienstes. Die für den betreffenden Dienst zuständigen Behörden informieren die Betroffenen über das Verfahren. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an diese Stellen.

Letzte Änderung 27.06.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
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3003 Bern
Schweiz

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