Krankenversicherung: Bezügerinnen und Bezüger einer EU-/EFTA-/UK-Rente

In der Schweiz wohnhafte Rentnerinnen und Rentner, die ausschliesslich eine Rente aus einem EU-/EFTA-Staat oder dem Vereinigten Königreich (UK) beziehen, sind aufgrund des Freizügigkeitsabkommens verpflichtet, sich in diesem Staat für die Krankenpflege zu versichern.

Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU, dem EFTA-Übereinkommen und dem neuen Sozialversicherungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich richtet sich die Versicherungspflicht für die Krankenpflege nach dem Erwerbsortsprinzip. Bei Rentnerinnen und Rentnern stellt die Versicherungspflicht für den Ort der früheren Erwerbstätigkeit ab, die nun zum Rentenbezug berechtigt.

In der Schweiz wohnhafte Rentnerinnen und Rentner, die ausschliesslich eine Rente aus einem EU-/EFTA-Staat oder dem Vereinigten Königreich (UK) beziehen, sind obligatorisch in diesem Staat versichert.

In der Schweiz wohnhafte Rentnerinnen und Rentner, die gleichzeitig eine Rente aus einem EU-/EFTA-Staat oder UK und eine Schweizer Rente (AHV/IV/MV/UV/BV) beziehen, müssen sich unabhängig von der Höhe der Schweizer Rente obligatorisch in der Schweiz versichern.

Gemeinsame Einrichtung KVG

In der Schweiz ist die Gemeinsame Einrichtung KVG in Olten für die internationale Koordination der Krankenversicherung von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und einer Rente aus einem EU-/EFTA-Staat oder UK zuständig.
Die Gemeinsame Einrichtung KVG prüft, ob Personen, die eine Rente aus der EU/EFTA/UK beziehen, sich in der Schweiz versichern müssen oder nicht, und erfasst diejenigen Personen, die der Krankenpflegeversicherungspflicht in der EU/EFTA/UK unterstellt bleiben.

Sie finden alle nützlichen Informationen auf der Website der Gemeinsamen Einrichtung KVG (siehe nachfolgenden Link).
Bei Fragen bitten wir Sie, sich direkt an diese Stelle zu wenden.

Weiterführende Themen

Bezüger und Bezügerinnen einer schweizerischen Rente im Ausland

Bezügerinnen und Bezüger einer Schweizer Rente mit Wohnsitz in der EU/EFTA oder im Vereinigten Königreich (UK) sind in der Schweiz versicherungspflichtig. Liegt der Wohnsitz ausserhalb EU/EFTA/UK, sind sie nicht in der Schweiz, sondern in ihrem Wohnsitzstaat krankenversicherungspflichtig.

Letzte Änderung 27.06.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-versicherte-mit-wohnsitz-in-der-schweiz/versicherungspflicht/bezuegerinnen-eu-efta-rente.html