Alle drei bis vier Jahre publiziert das Bundesamt für Gesundheit einen Bericht über die Wirksamkeit der Prämienverbilligung. Das letzte vollständige Monitoring zur Prämienverbilligung wurde im Mai 2022, basierend auf Daten 2020, publiziert (Monitoring 2020).
Am 21. Oktober 2020 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) eröffnet. Sie dient als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)». Im Erläuternden Bericht wird auf das Monitoring zur Prämienverbilligung referenziert. Das Bundesamt für Gesundheit liess für diesen Bericht einige ausgewählte Berechnungen mit den aktuellsten Daten (2019) erarbeiten. Das vorliegende Arbeitspapier stellt ausgewählte Tabellen aus dem Monitoring unkommentiert zusammen.
Dokumente
- Monitoring 2020 - Wirksamkeit der Prämienverbilligung (PDF, 2 MB, 31.05.2022)
- Monitoring 2019 - Arbeitspapier (PDF, 361 kB, 07.12.2020)
- Monitoring 2017 - Wirksamkeit der Prämienverbilligung (PDF, 2 MB, 07.12.2018)
- Monitoring 2014 - Wirksamkeit der Prämienverbilligung (PDF, 2 MB, 09.11.2016)
- Monitoring 2010 - Wirksamkeit der Prämienverbilligung (PDF, 3 MB, 09.11.2016)
- Monitoring 2007 - Wirksamkeit der Prämienverbilligung (PDF, 1 MB, 09.11.2016)
Medien
Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Sollten Sie Java Script nicht aktivieren können oder wollen, dann haben sie mit unten stehendem Link die Möglichkeit auf die Seite News Service Bund zu gelangen und dort die Mitteilungen zu lesen.
Letzte Änderung 27.06.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 21 11