Krankenversicherung: Monitoring Prämienverbilligung

Alle drei bis vier Jahre publiziert das Bundesamt für Gesundheit einen Bericht über die Wirksamkeit der Prämienverbilligung. Das letzte vollständige Monitoring zur Prämienverbilligung wurde im Mai 2022, basierend auf Daten 2020, publiziert (Monitoring 2020).

Am 21. Oktober 2020 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) eröffnet. Sie dient als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)». Im Erläuternden Bericht wird auf das Monitoring zur Prämienverbilligung referenziert. Das Bundesamt für Gesundheit liess für diesen Bericht einige ausgewählte Berechnungen mit den aktuellsten Daten (2019) erarbeiten. Das vorliegende Arbeitspapier stellt ausgewählte Tabellen aus dem Monitoring unkommentiert zusammen.

Letzte Änderung 31.05.2022

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