Krankenversicherung: Prämienvergleich

Die Prämien der Krankenversicherung werden von den Versicherern berechnet. Das Bundesamt für Gesundheit genehmigt und publiziert die Prämien. 

Prämiengenehmigung

Die Versicherer berechnen die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) und der freiwilligen Einzeltaggeldversicherung. Sie müssen die Prämien der Aufsichtsbehörde, also dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Genehmigung einreichen. 

Das BAG prüft, ob die Prämien die Zahlungsfähigkeit des Versicherers gewährleisten und die Interessen der Versicherten wahren. Es genehmigt nur Prämien, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die Kosten decken. Die Prämien dürfen aber auch nicht unangemessen über den Kosten liegen oder zu übermässigen Reserven führen.

Prämiengenehmigungsprozess

Den Prämiengenehmigungsprozess kann man grundsätzlich in vier Phasen einteilen, wie die folgende Aufstellung zeigt:

Graphische Übersicht der 4 Phasen wie unten im Text beschrieben

Phase 1

In der Vorbereitungsphase werden die Systeme zum Datenaustausch zwischen BAG und Versicherer vorbereitet, eine unabhängige Kostenprognose eingeholt und die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Erinnerung gerufen.

Phase 2

In der zweiten Phase werden die Prämien durch die Versicherer berechnet. Dabei müssen sie nebst den Schätzungen der Leistungen verschiedene weitere Einflussfaktoren miteinbeziehen. Dazu gehören mögliche Wechsel von versicherten Personen, Risikoausgleich, Solvenz und Verwaltungskosten. Anschliessend unterbreiten die Versicherer ihre kalkulierten Prämien und die dazugehörigen Berechnungen dem BAG.

Phase 3                                                                                                                   

Die Aufsichtsbehörde analysiert die eingereichten Daten und prüft, ob sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dabei kontrolliert sie insbesondere, ob die zukünftigen Prämieneinnahmen die zukünftigen Kosten decken (Kostendeckung). Diese Kostendeckung muss pro Versicherer und pro Kanton eingehalten werden (Gleichbehandlung der Kantone). Entsprechen die eingegebenen Prämien den gesetzlichen Anforderungen, werden sie vom BAG genehmigt.

Einbezug der Kantone

Die Kantone werden ebenfalls in den Prozess der Prämiengenehmigung miteinbezogen. Das BAG holt ihre Meinung zur Kostenprognose ein und stellt ihnen die erste Prämieneingabe der Versicherer zu. Dazu geben sie eine Stellungnahme ab und können sich insbesondere zu den Kosten in ihrem Gebiet äussern. Diese Rückmeldungen helfen dem BAG bei der Beurteilung der Eingaben der Versicherer.

Publikation und Anwendung

Phase 4

Nach der Genehmigung publiziert das BAG die Krankenversicherungs-prämien: Auf der Seite www.priminfo.ch werden Prämienübersichten und ein Prämienrechner für die Prämien der OKP zur Verfügung gestellt. Die Prämien der freiwilligen Einzeltaggeldversicherung werden direkt auf der Internetseite des BAG publiziert.

Mit diesen Hilfsmitteln können die Versicherten die Prämien vergleichen.

Neben den Angaben zu den neuen Prämien stellt das BAG auch Faktenblätter und weitere Informationen für die Versicherten zur Verfügung.

Dokumente

Prämien 2024

Faktenblätter

Medien

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Letzte Änderung 26.09.2023

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Abteilung Versicherungsaufsicht
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