Krankenversicherung: Prämienausstände

Bezahlt eine versicherte Person ihre Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht, erhält sie zuerst eine Mahnung, dann eine Zahlungsaufforderung, und schliesslich wird ein Betreibungsverfahren gegen sie eingeleitet.

Nichtbezahlung der Prämien

Bezahlt eine versicherte Person fällige Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht, geht der Versicherer wie folgt vor:

  • Er stellt der versicherten Person eine Mahnung zu.
  • Dann lässt er ihr eine Zahlungsaufforderung zukommen.
  • Schliesslich leitet er ein Betreibungsverfahren gegen sie ein.

Übernahme der ausstehenden Prämien und Kostenbeteiligungen durch die Kantone bei Ausstellung eines Verlustscheins

Der Kanton übernimmt 85 Prozent der Forderungen, die zur Ausstellung eines Verlustscheins oder gleichwertigen Rechtstitels geführt haben.

Kantonale Liste der Versicherten, die ihre Prämien nicht zahlen, und Aussetzung der Kostenübernahme

Die Kantone können versicherte Personen, die ihrer Prämienpflicht trotz Betreibung nicht nachkommen, auf einer Liste erfassen. Auf Meldung des Kantons schieben die Versicherer die Übernahme der Leistungskosten für diese Versicherten auf, wobei Notfallbehandlungen eine Ausnahme bilden.

Sobald die/der Versicherte die ausstehenden Forderungen begleicht, meldet der Versicherer der zuständigen kantonalen Behörde, dass der Leistungsaufschubs zu beenden ist.

Letzte Änderung 30.04.2020

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Sektion Governance Aufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 21 11
E-Mail

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