Krankenversicherung: Kostenbeteiligung für in der Schweiz wohnhafte Versicherte

Die Versicherten beteiligen sich an den Kosten der von ihnen bezogenen Leistungen, indem sie eine Franchise, einen Selbstbehalt und einen Beitrag an die Kosten von Spitalaufenthalten entrichten. 

Kostenbeteiligung

Die Versicherten beteiligen sich an den Kosten der von ihnen bezogenen Leistungen. Diese Beteiligung umfasst:

  • Ordentliche Franchise. Sie beträgt 300 Franken pro Jahr (Kinder und Jugendliche zahlen keine). Freiwillig kann man für Versicherungsmodelle mit reduzierten Prämien höhere Franchisen wählen (wählbare Franchise).
  • Selbstbehalt von 10 Prozent der Kosten, welche die Franchise übersteigen, jedoch nur bis zu einem Maximum von 700 Franken pro Jahr (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 350 Franken).
  • Beitrag an die Kosten eines Spitalaufenthaltes von 15 Franken pro Tag (ohne zeitliche Limite). Keinen Beitrag zu entrichten haben Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, junge Erwachsene bis 25 Jahre in Ausbildung und Frauen für Mutterschaftsleistungen.

Von der Kostenbeteiligung ausgenommene Leistungen

Bestimmte Leistungen sind von der Kostenbeteiligung ausgenommen:

  • Spezifische Mutterschaftsleistungen, d.h. Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft (inkl. Ultraschalluntersuchungen), Geburt und Geburtshilfe, Geburtsvorbereitungskurse und Stillberatung.
  • Ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Geburt müssen sich Frauen nicht mehr an den Kosten für allgemeine medizinische Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit beteiligen. Sie müssen sich somit in dieser Zeit tauch nicht mehr an den Behandlungskosten von unabhängig von der Schwangerschaft auftretenden Krankheiten beteiligen.
  • Bestimmte Massnahmen der medizinischen Prävention werden ebenfalls vollumfänglich übernommen.

Höherer Selbstbehalt für bestimmte Arzneimittel

Bei bestimmten Arzneimitteln muss ein Selbstbehalt in Höhe von 40 Prozent entrichtet werden. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Arzt oder die Ärztin das Originalpräparat aus medizinischen Gründen ausdrücklich verordnet.

Letzte Änderung 14.02.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Sektion Governance Aufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 21 11
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