Krankenversicherung: Versicherungsmodelle mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer

Bis zu 20 Prozent kann sparen, wer eine Einschränkung der Arzt- und Spitalwahl auf sich nimmt und sich einer sogenannten HMO-Versicherung oder einer Hausarzt-Modell-Versicherung anschliesst. 

Versicherer bieten in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Modellen an. Die bekanntesten sind: Hausarzt-Modell und HMO-Modell (HMO: Health Maintenance Organization).

Die Rabatte beziehen sich auf die Prämie der ordentlichen Versicherung mit Unfalldeckung.

HMO-Modell

Beim HMO-Modell sucht man sich zur Behandlung ein HMO-Zentrum (z.B. eine ärztliche Gruppenpraxis).

Hausarzt-Modell

Beim Hausarzt-Modell ist man verpflichtet, immer zuerst zum eigenen Hausarzt zu gehen, der dann entscheidet, ob allenfalls eine Spezialistin konsultiert werden muss (Ausnahme bei Notfällen). Es wird empfohlen, die Versicherungsbedingungen genau zu studieren.

Zu beachten:

Bei einer Kombination mit einer Wahlfranchise können diese Rabatte nicht immer ausgeschöpft werden. Das liegt an den Vorschriften betreffend die Minimalprämien. Die Minimalprämie entspricht 50 Prozent der ordentlichen Versicherung (Franchise 300 [Kinder Franchise 0], ohne Modell mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer, inkl. Unfalldeckung). Diese Minimalprämie darf nicht unterschritten werden, auch nicht bei einer Versicherung ohne Unfalldeckung.

Letzte Änderung 28.01.2021

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