Krankenversicherung: Besondere Versicherungsformen

Der Versicherte kann freiwillig die Franchise erhöhen. Mit einer höheren, wählbaren Franchise erhält er einen entsprechenden Prämienrabatt. Der Versicherte kann sein Wahlrecht im Einvernehmen mit dem Versicherer auf Leistungserbringer beschränken, die der Versicherer im Hinblick auf eine kostengünstigere Versorgung auswählt. Dies führt zu einer Reduktion der Prämie. Mit dem Beitritt zu einem Bonusmodell profitiert der Versicherte, der während einer bestimmten Zeit keine Leistungen bezieht, von einer sinkenden Prämie.

Prämienrabatte bei Wahl einer besonderen Versicherungsform

  • Einschränkung der Wahl der Leistungserbringer
  • höhere Franchise
  • Bonusversicherung

Versicherte mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat oder im Vereinigten Königreich (UK) können die besonderen Versicherungsformen nicht wählen.

Letzte Änderung 27.06.2024

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Abteilung Versicherungsaufsicht
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Tel. +41 58 462 21 11
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