Krankenversicherung: Versicherte, die im Ausland wohnen

In diesem Abschnitt finden Personen, die im Ausland wohnen, nützliche Informationen zur obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz. 

Versicherungspflicht

Personen, die ins Ausland umziehen, unterstehen grundsätzlich nicht mehr der obligatorischen Krankenversicherung. Bestimmte Personenkategorien bilden jedoch eine Ausnahme dieser Regel.

Prämien und Prämienverbilligung EU/EFTA/UK

Die in der Schweiz versicherten Personen bezahlen die EU-/EFTA-/UK-Prämien, die für ihren Wohnsitzstaat gelten. Versicherte, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anrecht auf Prämienverbilligung.

Kostenbeteiligung

Die Versicherten müssen sich an den Kosten ihrer medizinischen Behandlungen in der Schweiz beteiligen.

Letzte Änderung 27.06.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 21 11
E-Mail

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