Art. 4 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) sieht vor, dass die Aufsichtsbehörde eine Liste der zugelassenen Krankenversicherer veröffentlicht. Gemäss Art. 28 KVAG veröffentlicht das BAG ausserdem eine Liste der zugelassenen Rückversicherer.
Aktualisierte Liste der zugelassenen Rückversicherer
Die CONCORDIA Schweizerische Kranken- und Unfallversicherung AG hat entschieden, sich aus der aktiven Rückversicherung der sozialen Krankenversicherung zurückzuziehen. Sie bietet seit längerer Zeit keine diesbezüglichen Produkte mehr an. Daher hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verfügt, dass der CONCORDIA Schweizerische Kranken- und Unfallversicherung AG die Bewilligung zur Durchführung der aktiven Rückversicherung der sozialen Krankenversicherung entzogen wird. Sie ist von der Liste der zugelassenen Rückversicherer entfernt worden.
Die Helsana Versicherungen AG hat entschieden, sich aus der aktiven Rückversicherung der sozialen Krankenversicherung zurückzuziehen. Sie bietet seit längerer Zeit keine diesbezüglichen Produkte mehr an. Daher hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verfügt, dass der Helsana Versicherungen AG die Bewilligung zur Durchführung der aktiven Rückversicherung der sozialen Krankenversicherung entzogen wird. Sie ist von der Liste der zugelassenen Rückversicherer entfernt worden.
Letzte Änderung 25.05.2022
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