Art. 4 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) sieht vor, dass die Aufsichtsbehörde eine Liste der zugelassenen Krankenversicherer veröffentlicht. Gemäss Art. 28 KVAG veröffentlicht das BAG ausserdem eine Liste der zugelassenen Rückversicherer.
Die Stiftung Atupri hat entschieden, die soziale Krankenversicherung per 1. Januar 2024 nicht mehr durchzuführen. Ihren Bestand an Versicherungsnehmern hat sie auf die Atupri Gesundheitsversicherung AG übertragen, welche über eine Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung verfügt. Aus diesem Grund hat das BAG verfügt, dass der Stiftung Atupri Gesundheitsversicherung die Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung per 1. Januar 2024 entzogen wird. Sie ist von der Liste der zugelassenen Versicherer entfernt worden.
Die Krankenkasse Institut Ingenbohl hat entschieden, die soziale Krankenversicherung, inklusive freiwillige Taggeldversicherung nicht mehr durchzuführen und um Entzug der Durchführungsbewilligung ersucht. Sie hat ab dem 1. Januar 2024 keine Versicherten mehr. Deshalb hat das BAG verfügt, dass der Krankenkasse Institut Ingenbohl die Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung, inklusive freiwillige Taggeldversicherung per 1. Januar 2024 entzogen wird. Sie wird von der Liste der zugelassenen Krankenversicherer entfernt.
- Verzeichnis der zugelassenen Krankenversicherer (01.10.2023) (PDF, 231 kB, 01.10.2023)
- Verzeichnis der zugelassenen Krankenversicherer (01.10.2023) (XLSX, 46 kB, 01.10.2023)
- Verzeichnis der zugelassenen Krankenversicherer (01.02.2023) (PDF, 225 kB, 01.02.2023)
- Verzeichnis der zugelassenen Krankenversicherer (01.02.2023) (XLSX, 46 kB, 01.02.2023)
- Verzeichnis der zugelassenen Krankenversicherer (01.01.2023) (PDF, 231 kB, 10.01.2023)
- Verzeichnis der zugelassenen Krankenversicherer (01.01.2023) (XLSX, 47 kB, 10.01.2023)
Die Stiftung Atupri hat entschieden, die soziale Krankenversicherung per 1. Januar 2024 nicht mehr durchzuführen. Ihren Bestand an Versicherungsnehmern hat sie auf die Atupri Gesundheitsversicherung AG übertragen, welche über eine Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung verfügt. Aus diesem Grund hat das BAG verfügt, dass der Stiftung Atupri Gesundheitsversicherung die Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung per 1. Januar 2024 entzogen wird. Sie ist von der Liste der zugelassenen Versicherer entfernt worden.
Die Krankenkasse Institut Ingenbohl hat entschieden, die soziale Krankenversicherung, inklusive freiwillige Taggeldversicherung nicht mehr durchzuführen und um Entzug der Durchführungsbewilligung ersucht. Sie hat ab dem 1. Januar 2024 keine Versicherten mehr. Deshalb hat das BAG verfügt, dass der Krankenkasse Institut Ingenbohl die Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung, inklusive freiwillige Taggeldversicherung per 1. Januar 2024 entzogen wird. Sie wird von der Liste der zugelassenen Krankenversicherer entfernt.
Aktualisierte Liste der zugelassenen Rückversicherer
Die KPT Versicherungen AG hat entschieden, sich aus der aktiven Rückversicherung der sozialen Krankenversicherung zurückzuziehen. Sie bietet seit längerer Zeit keine diesbezüglichen Produkte mehr an. Daher hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verfügt, dass der KPT Versicherungen AG die Bewilligung zur Durchführung der aktiven Rückversicherung der sozialen Krankenversicherung entzogen wird. Sie ist von der Liste der zugelassenen Rückversicherer entfernt worden.
Die Sanitas Grundversicherungen AG hat entschieden, sich aus der aktiven Rückversicherung der sozialen Krankenversicherung zurückzuziehen. Sie bietet seit längerer Zeit keine diesbezüglichen Produkte mehr an. Daher hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verfügt, dass der Sanitas Grundversicherungen AG die Bewilligung zur Durchführung der aktiven Rückversicherung der sozialen Krankenversicherung entzogen wird. Sie ist von der Liste der zugelassenen Rückversicherer entfernt worden.
Die Sanitas Privatversicherungen AG hat entschieden, sich aus der aktiven Rückversicherung der sozialen Krankenversicherung zurückzuziehen. Sie bietet seit längerer Zeit keine diesbezüglichen Produkte mehr an. Daher hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verfügt, dass der Sanitas Privatversicherungen AG die Bewilligung zur Durchführung der aktiven Rückversicherung der sozialen Krankenversicherung entzogen wird. Sie ist von der Liste der zugelassenen Rückversicherer entfernt worden.
Letzte Änderung 18.01.2024
Kontakt
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Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
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