Das BAG hat Konkretisierungen für die Erstellung des aufsichtsrechtlichen Abschlusses festgelegt.
Der Kontenrahmen bildet den Anhang zur Verordnung des BAG über Rechnungslegung und Berichterstattung. Der Kontenrahmen ist entsprechend den folgenden Standards aufgebaut: Dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER 41 «Rechnungslegung für Gebäudeversicherer und Krankenversicherer», den übrigen FER-Richtlinien sowie den Konkretisierungen der Aufsichtsbehörde, die in der Verordnung des BAG über Rechnungslegung und Berichterstattung festgelegt sind.
Seit dem 1.1.2018 müssen die Versicherer über ein wirksames internes Kontrollsystem (IKS) und über ein gebundenes Vermögen verfügen. Erstmals für das Geschäftsjahr 2018 haben die externen Revisionsstellen entsprechende Prüfungen vorgenommen.
Dokumente
- Anhang zur Verordnung des BAG über die Rechnungslegung und Berichterstattung in der sozialen Krankenversicherung (Kontenrahmen) (XLSX, 44 kB, 08.12.2021)in Kraft ab 01.01.2022
- Kommentar BAG Verordnung Rechnungslegung und Berichterstattung (PDF, 232 kB, 08.12.2021)
- Kreisschreiben 5.4 Durchführung der ordentlichen Revision und der aufsichtsrechtlichen Prüfungen sowie Berichterstattung an das BAG (PDF, 305 kB, 16.09.2024)
- Bericht zur aufsichtsrechtlichen Prüfung für Versicherer (Anhang I zum Kreisschreiben 5.4) (PDF, 147 kB, 16.09.2024)
- Prüfpunkte: Gebundenes Vermögen (inkl. vers.techn. Rückstellungen) (XLSM, 79 kB, 02.12.2022)
- Erhebungsformular EF Angaben zum Revisionshonorar (XLSX, 44 kB, 06.06.2024)
Letzte Änderung 27.06.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
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