Reporting Krankenversicherer

Um die korrekte Durchführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu gewährleisten, hat das BAG in Bezug auf die Berichterstattungspflicht von Versicherern und den Kantonen entsprechende Anforderungen festgelegt.

Während der ersten Monate des Kalenderjahrs haben die KVG-Versicherer und die Kantone dem BAG verschiedenste Unterlagen einzureichen. Abgabetermin für die Berichte der Revisionsstellen über das abgelaufene Geschäftsjahr ist der 30. April. Ebenfalls bis zum 30. April reichen die KVG-Versicherer dem BAG die KVG-Solvenztests (Beurteilung der Reserven) ein.

Letzte Änderung 26.03.2020

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