Bei unterschiedlichen Kosten innerhalb grösserer Kantone wird dieser in zwei oder drei Prämienregionen aufgeteilt. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bestimmt die maximal zulässigen Prämienunterschiede zwischen den Regionen.
In den Kantonen Bern, Graubünden, Luzern, Sankt Gallen und Zürich sind die Gemeinden in drei Prämienregionen eingeteilt. In den Kantonen Basel-Landschaft, Freiburg, Schaffhausen, Tessin, Waadt und Wallis gibt es zwei Prämienregionen.
Die Krankenkassen können für die Prämienregionen unterschiedliche Prämien festlegen. In den Kantonen mit mehreren Prämienregionen ist daher für die Krankenkassenprämie der Versicherten auch ausschlaggebend, in welcher Gemeinde sie wohnen und welcher Prämienregion diese Gemeinde zugeteilt ist. Die Maximalrabatte zwischen den Prämienregionen können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Maximalrabatt für Prämienregion 2:
Kanton Aktuell Neu
ZH 15% 15%
BE 15% 15%
LU 15% 15%
FR 15% 10%
BL 15% 15%
SH 15% 15%
SG 15% 10%
GR 15% 15%
TI 15% 15%
VD 15% 15%
VS 15% 15%
Maximalrabatt für Prämienregion 3:
Kanton Aktuell Neu
ZH 10% 10%
BE 10% 10%
LU 10% 5%
FR - -
BL - -
SH - -
SG 10% 10%
GR 10% 10%
TI - -
VD - -
VS - -
Das EDI lässt regelmässig überprüfen, ob die Prämienregionen und die zulässigen Prämienunterschiede noch sachgerecht sind. Die geltenden Prämienregionen sowie die maximal zulässigen Rabatte sind in der Verordnung des EDI über die Prämienregionen (SR 832.106) geregelt.
Die Krankenversicherungsprämie hängt unter anderem davon ab, zu welcher Prämienregion die Wohnsitzgemeinde des Versicherten gehört. Die EDI Verordnung legt fest, in welche Prämienregion die jeweilige Gemeinde fällt. Die unter dem Reiter «Dokumente» aufgeführte Excel-Tabelle erlaubt eine Suche nach verschiedenen Kriterien wie zum Beispiel Ortsbezeichnung oder Postleitzahl. Diese Kriterien sind jedoch nur als Hilfe bei der Suche zu verstehen, falls zum Beispiel der Name der Gemeinde nicht bekannt ist. Massgebend ist stets die in der EDI Verordnung festgelegte Prämienregion der Gemeinde.
Letzte Änderung 28.02.2023
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Sektion Prämien und Solvenzaufsicht
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