Krankenversicherung: Kreis- und Informationsschreiben

Das BAG verfasst Kreis- und Informationsschreiben zuhanden der Versicherer, die seiner Aufsicht unterstehen. 

Als Aufsichtsbehörde erlässt das BAG Kreisschreiben zuhanden der Krankenversicherer, um eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten. Das BAG kann auch Informationsschreiben an sie richten, wenn ein Sachverhalt (z.B. neue Rechtsprechung) Auswirkungen auf die Praxis der sozialen Krankenversicherung hat.

Letzte Änderung 23.04.2020

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Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Sektion Rechtliche Aufsicht KV
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3003 Bern
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Tel. +41 58 462 21 11
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