Seit 1. September 2024 ist die telefonische Kaltakquise für alle Versicherungsvermittler und -vermittlerinnen verboten. Denn der Bundesrat hat am 14. August 2024 die Branchenvereinbarung «Vermittler» 3.0 für allgemeinverbindlich erklärt. Nachfolgend erklären wir Ihnen, wie Sie bei unerwünschten Anrufen vorgehen können.
Unerwünschte Anrufe sind ein grosses Ärgernis für die Versicherten. Unter Kaltakquise versteht man, wenn
- Sie von einem Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsvermittler unaufgefordert und unangekündigt telefonisch kontaktiert werden,
- keine Geschäftsbeziehung zu diesem Versicherungsunternehmen oder Versicherungsvermittler besteht oder
- Sie seit mehr als 36 Monaten – also 3 Jahren ‐ kein Kunde mehr sind und
- der Kontakt nicht durch eine Empfehlung einer Ihnen bekannten Drittperson entstanden ist.
Beschwerde einreichen
Erhalten Sie einen Anruf, der einen oder mehr der oben aufgeführten Punkte verstösst, können Sie Beschwerde gegen den Vermittler oder die Vermittlerin einreichen.
Dabei kommt es darauf an, in welchem Bereich der Vermittler oder die Vermittlerin tätig ist:
Obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung):
Beschwerden im Zusammenhang mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung können beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) per Mail oder per Post eingereicht werden:
E-Mail: anfragen-aufsicht@bag.admin.ch
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Krankenzusatzversicherung:
Beschwerden im Zusammenhang mit der Krankenzusatzversicherung können bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) eingereicht werden.
Letzte Änderung 27.09.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 21 11