Krankenversicherung: Versicherer und Aufsicht

Die Aufsicht über die Versicherer, welche die Grundversicherung anbieten, wird vom Bundesamt für Gesundheit ausgeübt. Die Aufsicht über die Zusatzversicherungen, die unter das Privatversicherungsrecht fallen, obliegt dagegen der Finanzmarktaufsicht (FINMA). 

Die Durchführung der sozialen Krankenversicherung unterliegt der Bewilligung des BAG. Um diese Bewilligung zu erhalten, müssen die Versicherer über einen Geschäftsplan verfügen. Die soziale Krankenversicherung wird von einer Vielzahl von Krankenkassen durchgeführt, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Namentlich müssen sie in der Lage sein, ihren finanziellen Verpflichtungen jederzeit nachzukommen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit bearbeiten die Versicherer die Gesundheitsdaten der Versicherten. Das sind besonders schützenswerte Daten, deren Schutz sie gewährleisten müssen.

Die Aufsicht soll die Interessen der Versicherten schützen, indem sie insbesondere die Transparenz der sozialen Krankenversicherung und die Zahlungsfähigkeit der Versicherer gewährleistet. Das BAG sorgt dafür, dass die Versicherer das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) einheitlich anwenden. Es übt zudem die Aufsicht über die finanzielle Situation der Krankenversicherer aus. Hierzu müssen die Krankenversicherer dem BAG ihre Jahresberichte, ihre Budgets und ihre Jahresrechnungen wie auch die Prämien für das folgende Jahr vorlegen. Die Prämien der Versicherer müssen vom BAG genehmigt werden, damit sie gültig werden.

Das BAG kann sichernde Massnahmen treffen, wenn die Zahlungsfähigkeit eines Versicherers beeinträchtigt ist und somit die Interessen der Versicherten bedroht sind. Wenn ein Versicherer zahlungsunfähig wird, werden die Kosten für die gesetzlichen Leistungen von einem von der Gemeinsamen Einrichtung KVG verwalteten Insolvenzfonds übernommen. Zu diesem Zweck werden Beiträge von den Versicherern auf den Prämien der sozialen Krankenversicherung erhoben.

Die Rolle der Versicherer beschränkt sich nicht auf die Rückerstattung von erbrachten Leistungen für die Versicherten, sondern sie unterstützen auch, zusammen mit den Kantonen, die Gesundheitsförderung. Versicherer und Kantone führen zusammen eine Einrichtung, die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz, deren Ziel es ist, Massnahmen zur Gesundheitsförderung und zur Prävention anzuregen, zu koordinieren und ihre Wirkung zu bewerten.

Weiterführende Themen

Tätigkeitsberichte über die Aufsicht der sozialen Kranken- und Unfallversicherung

Tätigkeitsberichte über die Aufsicht der sozialen Kranken- und Unfallversicherung ab 2016

Letzte Änderung 23.04.2020

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Sektion Governance Aufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 21 11
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-versicherer-aufsicht.html