Die Aufsicht über die Versicherer, welche die Grundversicherung anbieten, wird vom Bundesamt für Gesundheit ausgeübt. Die Aufsicht über die Zusatzversicherungen, die unter das Privatversicherungsrecht fallen, obliegt dagegen der Finanzmarktaufsicht (FINMA).
Die Durchführung der sozialen Krankenversicherung unterliegt der Bewilligung des BAG. Um diese Bewilligung zu erhalten, müssen die Versicherer über einen Geschäftsplan verfügen. Die soziale Krankenversicherung wird von einer Vielzahl von Krankenkassen durchgeführt, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Namentlich müssen sie in der Lage sein, ihren finanziellen Verpflichtungen jederzeit nachzukommen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit bearbeiten die Versicherer die Gesundheitsdaten der Versicherten. Das sind besonders schützenswerte Daten, deren Schutz sie gewährleisten müssen.
Die Aufsicht soll die Interessen der Versicherten schützen, indem sie insbesondere die Transparenz der sozialen Krankenversicherung und die Zahlungsfähigkeit der Versicherer gewährleistet. Das BAG sorgt dafür, dass die Versicherer das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) einheitlich anwenden. Es übt zudem die Aufsicht über die finanzielle Situation der Krankenversicherer aus. Hierzu müssen die Krankenversicherer dem BAG ihre Jahresberichte, ihre Budgets und ihre Jahresrechnungen wie auch die Prämien für das folgende Jahr vorlegen. Die Prämien der Versicherer müssen vom BAG genehmigt werden, damit sie gültig werden.
Das BAG kann sichernde Massnahmen treffen, wenn die Zahlungsfähigkeit eines Versicherers beeinträchtigt ist und somit die Interessen der Versicherten bedroht sind. Wenn ein Versicherer zahlungsunfähig wird, werden die Kosten für die gesetzlichen Leistungen von einem von der Gemeinsamen Einrichtung KVG verwalteten Insolvenzfonds übernommen. Zu diesem Zweck werden Beiträge von den Versicherern auf den Prämien der sozialen Krankenversicherung erhoben.
Die Rolle der Versicherer beschränkt sich nicht auf die Rückerstattung von erbrachten Leistungen für die Versicherten, sondern sie unterstützen auch, zusammen mit den Kantonen, die Gesundheitsförderung. Versicherer und Kantone führen zusammen eine Einrichtung, die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz, deren Ziel es ist, Massnahmen zur Gesundheitsförderung und zur Prävention anzuregen, zu koordinieren und ihre Wirkung zu bewerten.
Dokumente
- Kommentar zu den Bestimmungen der KVAV, November 2015 (PDF, 201 kB, 09.10.2017)
- Bundesratsbericht, 18.12.2013, in Erfüllung des Postulats Heim (08.3493) Schutz der Patientendaten und Schutz der Versicherten (PDF, 1 MB, 09.10.2017)
- Bericht Herbert Lüthy, 30.04.2010, Insolvenz von Krankenkassen und Systemkrise (PDF, 200 kB, 09.10.2017)
- Gutachten des Bundesamtes für Justiz, 21.06.2007, betreffend die Überwachung der Dachverbände in der Krankenversicherung (PDF, 213 kB, 09.10.2017)
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Letzte Änderung 27.06.2024
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