Die Änderungen sehen die Zulassung einer neuer Leistungserbringerkategorie – die Neuropsychologen/innen – sowie neu die Zulassung der Organisationen der Logopädie und Hebammen vor.
Zulassung Leistungserbringer sowie Verfahren und Gebühren bezüglich labormedizinische Weiterbildungen
Seit Jahren gehört die neurologische Diagnostik, welche in Kliniken und Spitälern angewendet wird, zu den unbestrittenen Instrumenten der Neurologie. Bisher konnten die Logopäden/innen und Hebammen nur selbständig und auf eigene Rechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig sein.
Im Rahmen der labormedizinischen Weiterbildung ändert die Gebührenregelung im Sinne der Kostendeckung und das Verfahren im Sinne, dass neu das BAG – statt wie bisher das EDI – für die Anerkennung der Gleichwertigkeit von labormedizinischen Weiterbildungen zuständig ist. Die Vorlage beinhaltet eine analoge Änderung der GUMV.
Letzte Änderung 06.07.2018