Teilnahme der Kantone am Prämiengenehmigungsverfahren, Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen
Die Vorlage soll erstens die Beteiligung der Kantone am Prämiengenehmigungsverfahren stärken. Diese werden alle Informationen und Unterlagen erhalten, um sich gegenüber der Aufsichtsbehörde zur Kostenschätzung und zu den Prämieneingaben der Versicherer für ihr jeweiliges Hoheitsgebiet zu äussern. Zweitens ist die Regelung zum Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen geändert: Der Rückvergütungsbetrag wird den Kantonen gewährt, wenn die Prämie der versicherten Person vollständig durch die Prämienverbilligung gedeckt ist. Am 24. Mai 2023 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung. Diese dauert bis am 14. September 2023.
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Letzte Änderung 16.05.2023
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