Vernehmlassungsverfahren EDI Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit
Der Bundesrat eröffnet eine Vernehmlassung zur Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Mit den gesetzlichen Änderungen muss der Bundesrat ermächtigt werden, für die soziale Krankenversicherung und die Krankenzusatzversicherung die Punkte der Vereinbarung der Versicherer für verbindlich zu erklären, die unter anderem das Verbot der telefonischen Kaltakquise, die Ausbildung und die Entschädigung der Vermittler betreffen. Zudem sollen Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Vereinbarung vorgesehen werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 3. September 2020.
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Letzte Änderung 26.05.2020
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