Am 16. Dezember 2022 hat das Parlament das Bundesgesetz über dir Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird der Bundesrat ermächtigt, für die soziale Krankenversicherung und die Krankenzusatzversicherung die Punkte der Vereinbarung der Versicherer für verbindlich zu erklären, die das Verbot der telefonischen Kaltakquise, die Ausbildung und die Entschädigung der Vermittler und die Erstellung und die Unterzeichnung von Beratungsprotokollen betreffen. Zudem sind bei Nicht-Einhaltung der Vereinbarung aufsichtsrechtliche Massnahmen und Sanktionen vorgesehen. Der Bundesrat muss die Ausführungsbestimmungen erlassen.
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Letzte Änderung 09.01.2023
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