Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit

Am 16. Dezember 2022 hat das Parlament das Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird der Bundesrat ermächtigt, für die soziale Krankenversicherung und die Krankenzusatzversicherung die Punkte der Vereinbarung der Versicherer für verbindlich zu erklären, die das Verbot der telefonischen Kaltakquise, die Ausbildung und die Entschädigung der Vermittler und die Erstellung und die Unterzeichnung von Beratungsprotokollen betreffen. Zudem sind bei Nicht-Einhaltung der Vereinbarung aufsichtsrechtliche Massnahmen und Sanktionen vorgesehen.

Die Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen des Bundesgesetzes über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit, die Verbindlichkeitserklärung und einen Anhang mit den verbindlich erklärten Punkten der Vereinbarung der Versicherer. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 9. August 2023.

 

Letzte Änderung 26.03.2024

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