Am 19. Mai 2021 hat der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zum Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit überwiesen. Mit diesem Gesetzesentwurf wird der Bundesrat ermächtigt, für die soziale Krankenversicherung und die Krankenzusatzversicherung die Punkte der Vereinbarung der Versicherer für verbindlich zu erklären, die unter anderem das Verbot der telefonischen Kaltakquise, die Ausbildung und die Einschränkung der Entschädigung der Vermittlertätigkeit betreffen. Zudem werden Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Vereinbarung vorgesehen.
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Letzte Änderung 18.05.2021
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