Preisfestsetzung von Arzneimitteln nach dem Urteil des Bundesgerichts vom 14. Dezember 2015 und Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall

Der Bundesrat hat am 1. Februar 2017 die Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) beschlossen.

Am 14. Dezember 2015 erging ein Grundsatzurteil des Bundesgerichts (9C_417/2015). Da auch die seit 1. Juni 2015 geltenden Bestimmungen gemäss Beurteilung des Bundesrates nicht in allen Punkten den Anforderungen des Bundesgerichts genügen, waren insbesondere die Regelungen zur Durchführung der Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre anzupassen.

Unabhängig vom erwähnten Urteil wurden auch die Preisfestsetzungsregeln der Generika angepasst und Anpassungen der Bestimmungen zur Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall nach den Artikeln 71a und 71b KVV vorgenommen, welche seit 1. März 2011 in Kraft sind.

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Letzte Änderung 17.09.2018

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