Parlamentarische Initiative: Einheitliche Finanzierung der Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden heute je nach Bereich (ambulant, stationär, Langzeitpflege) unterschiedlich finanziert, was zu diversen Fehlanreizen führt. Das Parlament berät eine parlamentarische Initiative, nach der diese Leistungen künftig einheitlich finanziert werden sollen.

Parlamentarische Initiative

Die parlamentarische Initiative 09.528 Humbel «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» verlangt eine einheitliche Finanzierung, weil die heute unterschiedliche Finanzierung der Leistungen zu Fehlanreizen führt. Eine einheitliche Finanzierung der ambulanten und der stationären Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) würde eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung notwendig machen.

Beschluss des Nationalrates

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) schlug in ihrem Bericht vom 5. April 2019 eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Behandlungen vor. Die Pflegeleistungen würden nicht in die einheitliche Finanzierung einbezogen. Der Nationalrat verabschiedete am 26. September 2019 einen Entwurf für eine einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen, unter Ausschluss der Pflegeleistungen.

Stellungnahme und Berichte Bundesrat

Der Bundesrat begrüsste in seiner Stellungnahme vom 14. August 2019 die Vorlage der SGK-N grundsätzlich. Er war jedoch auch der Ansicht, dass eine einheitliche Finanzierung in Zusammenarbeit mit den Kantonen umgesetzt werden sollte und dass noch Anpassungen in deren Sinne notwendig sind, unter anderem ein Einbezug der Pflegeleistungen.
Mit dem Bericht vom 25. November 2020 «Pflegefinanzierung: Integration in eine einheitliche Finanzierung oder Anpassung der OKP-Beiträge an die Kostenentwicklung» zeigte der Bundesrat auf, dass die notwendigen Voraussetzungen dafür, namentlich die Kostentransparenz, innert fünf Jahren geschaffen werden können.

Beschluss des Ständerates

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates
(SGK-S) beauftragte die Verwaltung mit diversen Berichten, mit denen unter anderem die Anliegen der Kantone geprüft werden sollen. Behandelte Themen waren unter anderem ein möglicher Einbezug der Pflegeleistungen und die finanziellen Auswirkungen auf Kantone und Versicherer. Gestützt darauf beschloss der Ständerat am 1. Dezember 2022, die Pflegeleistungen in die einheitliche Finanzierung zu integrieren. Ausserdem ergänzte der Ständerat den Entwurf des Nationalrates in verschiedenen Punkten.

Stand der Beratungen

Nach dem Beschluss des Ständerates ist die Differenzbereinigung zwischen den Räten im Gang.

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Letzte Änderung 19.05.2023

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