Ambulante und stationäre Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden heute unterschiedlich finanziert, was zu diversen Fehlanreizen führt. Das Parlament berät eine parlamentarische Initiative, nach der diese Leistungen künftig einheitlich finanziert werden sollen.
Parlamentarische Initiative
Die parlamentarische Initiative 09.528 Humbel «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» verlangt eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, weil die heute unterschiedliche Finanzierung von ambulanten und stationären Behandlungen zu Fehlanreizen führt. Eine einheitliche Finanzierung der ambulanten und der stationären Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) würde eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung notwendig machen.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) schlägt in ihrem Bericht vom 5. April 2019 eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Behandlungen vor. Die Pflegeleistungen werden nicht in die einheitliche Finanzierung einbezogen. Der Nationalrat verabschiedete am 26. September 2019 einen Entwurf für eine einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen, unter Ausschluss der Pflegeleistungen.
Stellungnahme und Berichte Bundesrat
Der Bundesrat begrüsst in seiner Stellungnahme vom 14. August 2019 die Vorlage der SGK-N grundsätzlich. Er ist jedoch auch der Ansicht, dass eine einheitliche Finanzierung in Zusammenarbeit mit den Kantonen umgesetzt werden sollte und dass noch Anpassungen in deren Sinne notwendig sind, unter anderem ein Einbezug der Pflegeleistungen. Mit dem Bericht vom 25. November 2020 in Erfüllung zweier Postulate zeigt der Bundesrat auf, dass die notwendigen Voraussetzungen dafür, namentlich die Kostentransparenz, innert fünf Jahren geschaffen werden können.
Stand der Beratungen
Die vorberatende Kommission des Ständerates als Zweitrat beauftragte die Verwaltung mit zwei Berichten, mit denen unter anderem die Anliegen der Kantone geprüft werden sollen. Die Berichte lagen am 30. November 2020 und am 29. Oktober 2021 vor und wurden beide veröffentlicht. Behandelte Themen sind unter anderem ein möglicher Einbezug der Pflegeleistungen, die finanziellen Auswirkungen auf Kantone und Versicherer und die technische Umsetzung einer einheitlichen Finanzierung.
Dokumente
Links
Medien
Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Sollten Sie Java Script nicht aktivieren können oder wollen, dann haben sie mit unten stehendem Link die Möglichkeit auf die Seite News Service Bund zu gelangen und dort die Mitteilungen zu lesen.
Letzte Änderung 15.12.2021
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Tarife und Grundlagen
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 37 23