Im August 2019 hat der Bundesrat zum Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates Stellung genommen. Diese schlägt eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Behandlungen vor.
Die heute unterschiedliche Finanzierung von ambulanten und stationären Behandlungen führt zu Fehlanreizen:
- Sachgerechte Tarife sind behindert.
- Die Verlagerung in den ambulanten Bereich führt zu einer höheren Prämienbelastung.
- Die kostensparende koordinierte Versorgung ist erschwert.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) schlägt in ihrem Bericht eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Behandlungen vor. Der Bundesrat begrüsst in seiner Stellungnahme vom 14. August 2019 die Vorlage der SGK-N grundsätzlich. Er ist jedoch auch der Ansicht, dass eine einheitliche Finanzierung in Zusammenarbeit mit den Kantonen umgesetzt werden sollte und dass in den parlamentarischen Beratungen noch Anpassungen in deren Sinne notwendig sind.
Der Bundesrat unterstützt daher verschiedene Minderheitsanträge. Auch steht er einer einheitlichen Finanzierung von Pflegeleistungen zuhause und im Pflegeheim positiv gegenüber; allerdings müssen zuerst die dazu notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, namentlich Transparenz über die Kosten und eine einheitliche, klare Abgrenzung von Pflege und Betreuung.
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Letzte Änderung 25.11.2020
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