Die Teilrevision des KVG und der KVV zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit verfolgt das Ziel, die Koordination und Verbesserung der Qualitätsentwicklung in der medizinischen Versorgung und die Patientensicherheit zu fördern. Zur Umsetzung der KVG-Revision ist die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) zu ändern. Der Bundesrat hat das EDI am 6. März 2020 beauftragt, eine Vernehmlassung durchzuführen.
Vernehmlassung zur Änderung der KVV
Zur Umsetzung der Änderung vom 21. Juni 2019 des KVG wird die Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) geändert.
Die wichtigsten Änderungen
Qualitätsentwicklung
Auf jeder Ebene des Gesundheitssystems müssen die Akteure (Bund, Kantone, Eidgenössische Qualitätskommission, Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer und Leistungserbringer) dafür sorgen, dass das vorgegebene Niveau der Qualität effizient gewährleistet und kontinuierlich verbessert wird. Im Lern- beziehungsweise Verbesserungsprozess sollen laufend Standards geschaffen werden, welche wiederum als Basis für einen neuen Verbesserungsprozess dienen. Das bedeutet, der Ist-Zustand wird stetig analysiert, was zur Verbesserung der Behandlungsqualität führen soll.
Eidgenössische Qualitätskommission
Mit der vorliegenden Änderung wird folgende Zusammensetzung vorgeschlagen:
4 Personen für die Leistungserbringer
2 Personen für die Kantone
2 Personen für die Versicherer
2 Personen für die Versicherten und die Patientenorganisationen
5 Personen für die Wissenschaft
Qualitätsverträge
Die Qualitätsverträge richten sich nach den Zielen des Bundesrates und der Eidgenössischen Qualitätskommission. Da sich diese Ziele im Laufe der Zeit ändern können, müssen die Vertragspartner die Verträge an diese Vorgaben und Empfehlungen anpassen. Um die Einhaltung der Regeln zur Qualitätsentwicklung zu verstärken und die Transparenz der Aktivitäten zur Qualitätsverbesserung zu gewährleisten, veröffentlichen die Verbände die Qualitätsverträge so, dass sie von allen jederzeit eingesehen werden können.
Vernehmlassungsfrist: 17. August 2020
Stellungnahmen können, wenn möglich mittels des zur Verfügung gestellten Word-Formulars, innert der Vernehmlassungsfrist an folgende Email-Adressen gesendet werden:
tarife-grundlagen@bag.admin.ch und gever@bag.admin.ch
Die Vernehmlassungsunterlagen können auch über die Bundeskanzlei bezogen werden: Laufende Vernehmlassungen
Änderung KVG zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit
Am 21. Juni 2019 haben die Eidgenössischen Räte die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit verabschiedet. Die einzusetzende ausserparlamentarische Eidgenössische Qualitätskommission unterstützt den Bundesrat bei der Förderung der Qualität in der medizinischen Leistungserbringung. In der Eidgenössischen Qualitätskommission sind die Kantone, die Leistungserbringer, die Versicherer, die Versicherten, die Patientenorganisationen sowie Fachleute angemessen vertreten.
Nach Anhörung der interessierten Organisationen legt der Bundesrat die Ziele im Hinblick auf die Sicherung und Förderung der Qualität der Leistungen (Qualitätsentwicklung) fest. Die Ziele werden alle vier Jahre neu festgelegt.
Eidgenössische Qualitätskommission
Die Eidgenössische Qualitätskommission hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:
- Sie berät die verschiedenen Akteure im Bereich der Qualitätsentwicklung und koordiniert deren Aktivitäten
- Sie berät den Bundesrat bei der Festlegung von Massnahmen zur Qualitätsentwicklung
- Sie beauftragt Dritte, nationale Programme zur Qualitätsentwicklung und systematische Studien (beispielsweise zum Thema Patientensicherheit) durchzuführen
- Sie beauftragt Dritte, neue Qualitätsindikatoren zu entwickeln und die bestehenden weiterzuentwickeln (mit Qualitätsindikatoren kann Qualität statistisch gemessen werden)
- Sie leistet Abgeltungen an die beauftragten Dritten
- Sie kann nationale und regionale Projekte zur Qualitätsentwicklung finanziell unterstützen
Qualitätsverträge
Die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer schliessen gesamtschweizerisch geltende Qualitätsverträge ab. Darin regeln sie Folgendes:
- Die Qualitätsmessungen und die Massnahmen zur Qualitätsentwicklung
- Die Zusammenarbeit der Vertragspartner bei der Festlegung von Verbesserungsmassnahmen
- Die Überprüfung der Einhaltung der Verbesserungsmassnahmen
- Die Veröffentlichung der Qualitätsmessungen und der Verbesserungsmassnahmen
- Die Sanktionen bei Verletzungen des Vertrags
- Das Erstellen eines Jahresberichts über den Stand der Qualitätsentwicklung zuhanden der Eidgenössischen Qualitätskommission und des Bundesrats
Der Bundesrat genehmigt die Qualitätsverträge. Können sich die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer nicht auf einen Qualitätsvertrag einigen, legt der Bundesrat die Regeln fest. Die Leistungserbringer müssen die vertraglich festgelegten Regeln zur Qualitätsentwicklung einhalten, damit sie zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig sein können.
Finanzierung
Die Kosten für die Qualitätsentwicklung werden je zu einem Drittel vom Bund, den Kantonen und den Versicherern finanziert. Die maximalen jährlichen Ausgaben sind über ein gesetzliches Kostendach begrenzt.
Es ist vorgesehen, die neuen Bestimmungen auf den 1. April 2021 in Kraft zu setzen.
Dokumente
Vernehmlassungsunterlagen
Weitere Dokumente
Links
Gesetze
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Letzte Änderung 12.01.2021
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
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