Änderung des KVG: Datenaustausch, Risikoausgleich

Am 17. November 2021 hat der Bundesrat das EDI beauftragt, eine Vernehmlassung zur Änderung des KVG betreffend Datenaustausch und Risikoausgleich durchzuführen. 

 

Mit dieser Revision soll ein Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern eingeführt werden, um die Aufgaben beider Seiten zu vereinfachen. Des Weiteren werden mit der Revision die Versicherten, die im Ausland wohnen, in den Risikoausgleich einbezogen und diejenigen, die während einer bestimmten Zeit nicht mehr kontaktiert werden können, vom Risikoausgleich ausgenommen.

 

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Letzte Änderung 01.03.2024

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