Änderung der KVV - Ausführungsbestimmungen zur Änderung des KVG (Vollzug der Prämienzahlungspflicht) und Delegationsnormen an das EDI (Maximalrabatte)

Am 12. Oktober 2022 hat der Bundesrat das EDI beauftragt, eine Vernehmlassung zur Änderung der KVV betreffend den Vollzug der Prämienzahlungspflicht und der maximalen Rabatte durchzuführen.

Der Entwurf besteht aus zwei Teilen. Einerseits wurden im März dieses Jahres vom Parlament neue Bestimmungen des KVG zur Durchsetzung der Prämienzahlungs-pflicht (Art. 64a KVG) verabschiedet. Zu deren Umsetzung müssen nun die Ausführungsbestimmungen erlassen werden. Insbesondere werden die Modalitäten der Übernahme von Verlustscheinen durch die Kantone geregelt. Andererseits ist eine Kompetenzdelegation ans EDI vorgesehen, um die maximalen Rabatte zwischen den Prämienregionen für besondere Versicherungsformen festzulegen, wie es dies bereits für die ordentliche Versicherung tut.

Letzte Änderung 25.11.2022

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