Änderung KVV und KLV betreffend Einzelfallvergütung und kostendämpfende Massnahmen

Am 3. Juni 2022 hat der Bundesrat das EDI beauftragt, eine Vernehmlassung zur Änderung der KVV und der KLV betreffend Einzelfallvergütung und kostendämpfende Massnahmen durchzuführen.

Die Einzelfallvergütung ermöglicht Patientinnen und Patienten einen möglichst raschen Zugang zu dringend benötigten Arzneimitteln, bevor ihr Preis festgesetzt worden ist. Der Bundesrat will bei der Einzelfallvergütung die Gleichbehandlung der Patientinnen und Patienten durch die Krankenversicherer sowie die Preisfestsetzung und die Transparenz verbessern. Zudem schlägt er weitere Massnahmen vor, um den Prozess der Aufnahme in die Spezialitätenliste (SL) zu beschleunigen und die Kosten, insbesondere dank vermehrter Abgabe von kostengünstigen Generika, zu dämpfen.

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Letzte Änderung 01.12.2022

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