KVG- und KVV-Änderungen insbesondere von Bestimmungen mit internationalem Bezug

Am 15. November 2017 hat der Bundesrat eine Revision der Verordnung über die Krankenversicherung KVV verabschiedet. Damit wird die vom Parlament am 30. September 2016 beschlossene Revision des KVG (Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug) umgesetzt. Zudem wurden mit der Revision weitere nötige Anpassungen in der Verordnung vorgenommen.

Die wichtigsten Änderungen

auf den 1. Januar 2018:

  • Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich ist dauerhaft möglich. Die bestehenden Pilotprojekte der Kantone und der Krankenversicherer im Raum Basel/Lörrach und St. Gallen/Liechtenstein können dauerhaft weitergeführt werden. Die Kantone können neue Zusammenarbeitsprogramme in grenznahen Regionen beantragen.
  • Alle in der Schweiz Versicherten können wie bis anhin ihren Arzt und die anderen Leistungserbringer im ambulanten Bereich in der ganzen Schweiz frei wählen, neu ohne dass ihnen finanzielle Nachteile entstehen.
  • Einzelne Bestimmungen im Kapitel „Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen“ wurden zur Verbesserung der Umsetzung durch Kantone und Versicherer angepasst.

auf den 1. Januar 2019:

  • Die Kantone werden verpflichtet, bei Spitalbehandlungen in der Schweiz von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, sowie Rentnerinnen und Rentnern und ihren Familienangehörigen, die in einem EU-/EFTA-Staat wohnen und in der Schweiz versichert sind, rund die Hälfte der Kosten zu übernehmen. In der Verordnung wurde dafür ein einfaches Verfahren festgelegt. 

Letzte Änderung 17.09.2018

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