Indirekter Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative «KVG-Änderung: Vorgabe von Kosten- und Qualitätszielen»

Am 29. September 2023 hat das Parlament den indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei angenommen. Mit diesem Gegenvorschlag werden Ziele für das maximale Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung eingeführt.

Grundzüge der Vorlage

Parlament und Bundesrat lehnen die Initiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative) ab und legen einen indirekten Gegenvorschlag vor. Die Grundidee dieses Gegenvorschlags besteht in der Vorgabe von Kosten- und Qualitätszielen in der OKP. Damit soll das Kostenwachstum in der OKP auf ein effizientes Mass beschränkt werden.

Kosten- und Qualitätsziele

Das Parlament und der Bundesrat nehmen mit dem Vorschlag zur Einführung von Zielen für die maximale Kostenentwicklung in der OKP die Forderungen der Initiative auf. Der indirekte Gegenvorschlag sieht die Einführung von Zielen für die Kostenentwicklung in der OKP vor. Diese Ziele stärken die Transparenz über die Kostenentwicklung, die mit Blick auf Faktoren wie die demografische Entwicklung, die Entwicklung von Löhnen und Preisen, den medizinischen Fortschritt sowie das vorhandene Effizienzpotenzial als gerechtfertigt erscheint. Die Kosten- und Qualitätsziele werden nach vorgängiger Anhörung der Versicherer, der Versicherten, der Kantone und der Leistungserbringer jeweils für vier Jahre vom Bundesrat festgelegt.

Ziele der Kantone

Auch die Kantone können eigene Kosten- und Qualitätsziele festlegen, wobei sie die Vorgaben des Bundesrates berücksichtigen und die Versicherer, Versicherten und Leistungserbringer vorgängig anhören.

Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring

Eine Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring überwacht die Entwicklung der Kosten und gibt zuhanden des Bundes und der Tarifpartner Empfehlungen zu geeigneten Massnahmen ab.

Entstehung der Vorlage

Es handelt sich bei der Vorgabe von Kostenzielen um eine der Hauptmassnahmen des Expertenberichts vom 24. August 2017 «Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung». Das Eidgenössische Departement des Innern hat gestützt auf den Auftrag des Bundesrates eine Vorlage zur Einführung einer Zielvorgabe erarbeitet, die Teil des zweiten Massnahmenpakets zur Kostendämpfung war.

Aufgrund des Vernehmlassungsberichts hat der Bundesrat am 28. April 2021 entschieden, dass der Vorschlag für eine Zielvorgabe zur Kostendämpfung aus dem Paket herausgelöst und separat weiterverfolgt und verabschiedet wird.

Am 10. November 2021 legte der Bundesrat die Einführung eines Kostendämpfungsziels im Bundesgesetz über die Krankenversicherung als indirekten Gegenvorschlag vor. In den parlamentarischen Beratungen wurde die Vorlage angepasst. So ergänzte das Parlament die Kostenziele um Qualitätsziele. Hingegen verzichtete es auf die Verpflichtung, bei Überschreitung der Zielvorgaben die Notwendigkeit von Massnahmen zu prüfen. Zudem wurden verschiedene Änderungen in anderen Bereichen des KVG wie Health Technology Assessment (HTA), Tarifierung und Wirtschaftlichkeit der Leistungen vorgenommen.

Auswirkungen der Vorlage

Zur Vorlage des Bundesrates wurde eine vertiefte Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) durchgeführt. Diese kommt zum Schluss, dass das Sparpotenzial schwierig zu quantifizieren ist, dass aber ein substanzieller kostendämpfender Effekt zu erwarten ist.

Studie «Effizienzpotenzial in der OKP»

Die in der «KVG-Änderung: Massnahmen zur Kostendämpfung – Vorgabe von Kostenzielen» vorgeschlagenen Kostenziele sollen dazu beitragen, das bestehende Effizienzpotenzial im Gesundheitswesen auszuschöpfen. Ein Effizienzpotenzial liegt vor, wenn durch medizinische Behandlung ein bestimmter Gesundheitszustand auch zu geringeren Gesundheitskosten erreicht werden kann.
Um konkrete Zielvorgaben adäquat definieren zu können, sind detailliertere Kenntnisse zum Effizienzpotenzial in den verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens nötig. Vor diesem Hintergrund hat das BAG ein Konsortium aus INFRAS und dem Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie WIG (der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW) mit der Schätzung des Effizienzpotenzials in den von der OKP (mit‐)finanzierten Leistungen beauftragt. In einem ersten Schritt wurde eine Literaturanalyse erstellt. In einem zweiten Schritt wurde das Effizienzpotenzial in der OKP insgesamt sowie für einzelne Leistungsbereiche der OKP geschätzt. Die vorliegenden Berichte beschreiben das methodische Vorgehen und die Ergebnisse der beiden Schritte.

Vorgehen bei einer Ablehnung der Initiative

Der Bundesrat wird die vom Parlament beschlossene Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung in Kraft setzen, wenn die Initiative abgelehnt wird und gegen die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung kein Referendum zu Stande kommt. Auf Basis der vom Parlament beschlossenen gesetzlichen Grundlage wird der Bundesrat die Verordnungsänderung zur Umsetzung des indirekten Gegenvorschlages verabschieden.

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Letzte Änderung 28.03.2024

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