Änderung des KVG betreffend die Verhandlung der Tarife der Analysenliste durch die Tarifpartner

Am 9. Dezember 2022 hat der Bundesrat das EDI beauftragt, eine Vernehmlassung zur Änderung des KVG durchzuführen, die vorsieht, den Tarifpartner die Kompetenz zur Verhandlung der Tarife der Analysenliste (AL) zu übertragen.

Die vorgeschlagene KVG-Änderung erfolgt im Rahmen der Umsetzung der Motion 17.3969 der SGK-S «Tarifpartner sollen Tarife von Laboranalysen aushandeln», die das Parlament am 19. September 2018 angenommen hat.

Mit der vorliegenden Änderung des KVG soll die Kompetenz des EDI zur Festsetzung des Tarifs der AL aufgehoben werden. In der AL sind alle Laboranalysen im Zusammenhang mit ambulanten Behandlungen aufgeführt, deren Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Analog insbesondere zu den Tarifen für ambulante ärztliche Leistungen sollen künftig die Tarifpartner den Tarif der AL aushandeln.

Letzte Änderung 09.12.2022

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