Die Änderung der Verordnung des EDI vom 25. November 2015 über die Prämienregionen sieht eine neue Festlegung der Prämienregionen und der entsprechenden maximal zulässigen Prämienunterschiede zwischen den Regionen vor. Vom 26. September 2016 bis zum 13. Januar 2017 hat das EDI eine Vernehmlassung zu seiner Vorlage durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und die Ergebnisse liegen nun vor. Nach der Vernehmlassung hat das EDI die Vorlage überarbeitet. Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen haben verlangt, zu diesem Geschäft konsultiert zu werden. Zurzeit wird die Vorlage mit den zuständigen parlamentarischen Kommissionen diskutiert.
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Letzte Änderung 17.09.2018
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