An seiner Sitzung vom 17. September 2021 hat der Bundesrat eine Botschaft verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Er lehnt die Initiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» ab und legt einen indirekten Gegenvorschlag vor. Der Beitrag jedes Kantons an die Prämienverbilligungen soll mindestens einem Prozentsatz der Kosten der obligatorischen Krankenversicherung entsprechen.
Änderung des KVG (Prämienverbilligung) als indirekter Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative
Dokumente
- Botschaft zur Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Änderung des Krankenversicherungsgesetzes) (PDF, 611 kB, 17.09.2021)
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Prämienverbilligung) (PDF, 130 kB, 17.09.2021)
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» (PDF, 85 kB, 17.09.2021)
Medien
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Letzte Änderung 08.10.2021
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