Änderung des KVG (Prämienverbilligung) als indirekter Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative

An seiner Sitzung vom 17. September 2021 hat der Bundesrat eine Botschaft verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Er lehnt die Initiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» ab und legt einen indirekten Gegenvorschlag vor. Der Beitrag jedes Kantons an die Prämienverbilligungen soll mindestens einem Prozentsatz der Kosten der obligatorischen Krankenversicherung entsprechen.

Letzte Änderung 08.10.2021

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